Nur Wenige wissen es: Ein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht für Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder andere nahe Verwandte gibt es nicht.
Doch was passiert, wenn man nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder im Alter nicht mehr selbst für sich entscheiden kann?
In solchen Fällen kann eine (notariell beurkundete) Vorsorgevollmacht entscheidend sein.
Ein Notar berät Sie über Vorsorgemaßnahmen und fasst Ihren Willen in klare rechtssichere Formulierungen. Dabei sichert er die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht bei Behörden und Gericht.
Soll der Bevollmächtigte auch über ihre Immobilien verfügen, beispielsweise um Ihr Haus zu verkaufen, ist der Weg zum Notar ohnehin ein Muss.
Unsere Referentin Dr. Karin Raude klärt sie über alle Punkte auf, die Sie dabei beachten müssen.